CAD-Studio Dr. Rainer Kempe, Striegauer Straße 19, 12621 Berlin

Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem CAD-Studio Dr. R. Kempe und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns anerkannt worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Änderungen der nachfolgenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Aufträge werden in mündlicher und schriftlicher Form angenommen. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das CAD-Studio kommt ein Vertrag zustande.

2. Preise
Alle Preise sind in EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und anfallender Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

3. Versand und Lieferung
Art des Versandweges und Verpackungsmaterials behält sich das CAD-Studio vor. Kosten für Versand und Zustellung gehen auf Rechnung des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich rein netto.
Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus gelten Rabatte, Abzüge oder Zahlungsziele nur nach schriftlicher Bestätigung durch das CAD-Studio als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug werden eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet.

5. Lieferzeit
Die Lieferzeitangaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind stets freibleibend und unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

6. Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Für nachweisbar mangelhaftes Material oder fehlerhafte Ausführung welche die Verwendung der gelieferten Ware unmöglich machen, erlischt die Anzeigefrist und somit die Haftung nach 6 Monaten. Die Haftung beschränkt sich nur auf eine kostenlose Ersatzlieferung der unbrauchbaren Ware. Für Folgeschäden, die durch den Einsatz der fehlerhaften Ware entstehen, haftet der Lieferer somit nicht.

7. Gewährleistung, Haftung
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand des Vertrages sind daher nur Computerprogramme, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar sind und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind.
Jeder Besteller entscheidet alleinverantwortlich, ob die bestellte Ware zur Nutzung auf einem für diese Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller. Die Haftung für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer von dem CAD-Studio Dr. R. Kempe gelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen.
Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung der mit der Ware be- oder verarbeiteten Daten. Die Haftung für die Software ergibt sich aus den der Software beigelegten Nutzungs- bzw. Lizenzverträgen.
Schadenersatzansprüche gegen das CAD-Studio sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Ein Schadenersatzanspruch wird jedoch in jedem Fall durch die Höhe des Bestellwertes begrenzt. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des CAD-Studios Dr. R. Kempe.
Die Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt nach gültigem Recht. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im handelsüblichen Geschäftsverkehr erlaubt. Im Falle jedes Wiederverkaufs gehen die daraus entstehenden Forderungen bzw. erzielten Erlöse auf den Hersteller der Ware in Höhe seiner Ansprüche über. Bei dem Wiederverkäufer eingehenden Zahlungen hat derselbe also bis zur Begleichung unserer Forderungen treuhänderisch zu verwalten.
Die Geltungsmachung des Eigentumsvorbehaltes bei Zahlungsverzug oder in Aussicht stehender Zahlungsunfähigkeit sowie Pfändung der gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Pfändung durch Dritte muss der Besteller den Lieferanten sofort benachrichtigen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie aller Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes Anwendung.